Salzburger Nachrichten März 2012

Das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, kommt noch vor der Sommerpause ins Parlament. Künftig dürfen bei 16- bis 18-Jährigen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn sie psychologisch beraten wurden, die Erziehungsberechtigten einverstanden sind und eine Wartefrist von acht Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde. Nur noch Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie dürfen operieren.